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   VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22.DA   

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https://dejure.org/2022,4121
VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22.DA (https://dejure.org/2022,4121)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.02.2022 - 4 L 210/22.DA (https://dejure.org/2022,4121)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 4 L 210/22.DA (https://dejure.org/2022,4121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG, § 28c S 1 IfSG, § 2 Nr 3 SchAusnahmV, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Unwirksamkeit der Verweisung auf das Paul-Ehrlich-Institut zur Inhaltsbestimmung von Impfnachweisen

  • RA Kotz

    Geltungsdauer eines Impfzertifikats - Unwirksamkeit der Verweisung auf Paul-Ehrlich-Institut

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Gültigkeit eines Covid-Zertifikats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines digitalen Impfnachweises - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Darmstadt weist Eilantrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines digitalen Impfnachweises ab - Keine Verlängerung der Geltungsdauer eines Impfnachweises für mit Johnson & Johnson-Geimpften

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22
    Eine Rechtsverordnung genügt den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG nur, wenn sie sich in den Grenzen der wirksamen (gesetzlichen) Ermächtigung hält; anderenfalls würde Art. 80 Abs. 1 GG unterlaufen (BVerfG, Urt. v. 19.9.2018, 2 BvF 1/15, juris Rn. 209 m.w.N.).

    Mit dieser Vorschrift verwehrt das Grundgesetz dem Parlament sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft zu entäußern und setzt voraus, dass das Parlament im Falle einer Ermächtigung zum Verordnungserlass die Grenzen der Kompetenzen bedenkt sowie diese nach Tendenz und Programm so genau umreißt, dass schon aus der Ermächtigung selbst erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfG, Urt. v. 19.9.2018, a.a.O. Rn. 199 m.w.N.).

    Folglich darf sich das Parlament nicht mit einer Blankoermächtigung an die Exekutive seiner Verantwortung für die Gesetzgebung entledigen und damit selbst entmachten, sondern muss stets Herr der Gesetzgebung bleiben (BVerfG, Urt. v. 19.9.2018, a.a.O. Rn. 199 m.w.N.).

    Eine Subdelegation in diesem Sinne liegt jedoch nur dann vor, wenn auch die Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung übertragen wird, was nicht der Fall ist, wenn der Verordnungsgeber lediglich ein Tätigwerden Dritter, zum Beispiel auch Privater, ermöglicht oder deren konsultative Einbindung in ein behördliches Verfahren vorsieht (BVerfG, Urt. v. 19.9.2018, a.a.O. Rn. 208).

  • VG Ansbach, 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234

    Verkürzung des Genesenenstatus

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22
    Der Antragsteller würde dadurch, dass er über keinen gültigen Impfnachweis verfügt und die in den jeweiligen Corona-Schutz-Verordnungen der Bundesländer geregelten Ausnahmen infolgedessen nicht für ihn gelten, zahlreichen Grundrechtsbeschränkungen etwa in Bezug auf die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, die körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG oder die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG unterworfen sein und dadurch Nachteile erleiden, die zu einem späteren Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 11.2.2022 - AN 18 S 22.00234 -, BeckRS 2022, 1734; VG Hamburg, Beschl. v. 14.2.2022 - 14 E 414/22 -, BeckRS 2022, 1854).

    Darüber hinaus - ohne dass es hierauf entscheidend ankäme - teilt das erkennende Gericht die Bedenken des Verwaltungsgerichts Hamburg und des Verwaltungsgerichts Ansbach (VG Ansbach, Beschl. v. 11.2.2022 - AN 18 S 22.234 -, BeckRS 2022, 1734) gegen die Wirksamkeit des § 2 Nr. 3 SchAusnahmV wegen Verstoßes gegen das aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot sowie die Bedenken des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen das rechtsstaatliche Publizitätserfordernis.

  • VG Hamburg, 14.02.2022 - 14 E 414/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22
    Der Antragsteller würde dadurch, dass er über keinen gültigen Impfnachweis verfügt und die in den jeweiligen Corona-Schutz-Verordnungen der Bundesländer geregelten Ausnahmen infolgedessen nicht für ihn gelten, zahlreichen Grundrechtsbeschränkungen etwa in Bezug auf die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, die körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG oder die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG unterworfen sein und dadurch Nachteile erleiden, die zu einem späteren Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 11.2.2022 - AN 18 S 22.00234 -, BeckRS 2022, 1734; VG Hamburg, Beschl. v. 14.2.2022 - 14 E 414/22 -, BeckRS 2022, 1854).

    Hinsichtlich der Unwirksamkeit des § 2 Nr. 3 SchAusnahmV wegen Überschreitens der gesetzlichen Ermächtigung aus § 28c Satz 1 IfSG teilt das erkennende Gericht die Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg, Beschl. v. 14.2.2022 - 14 E 414/22 -, BeckRS 2022, 1854, zur Unwirksamkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV - mit Ausnahme der Annahme, es handele sich bei der Verweisung an das Robert Koch-Institut, respektive hier an das Paul-Ehrlich-Institut rechtstechnisch um eine Subdelegation.

  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22
    Eine Ermächtigung des Robert Koch-Instituts überschreitet bereits aus diesem Grund die Ermächtigung der Bundesregierung zur Subdelegation (vgl. hierzu auch VG Osnabrück, Beschluss vom 4.2.2022, 3 B 4/22, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22
    Das Gericht ist zunächst im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens der Auffassung, dass § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 voraussichtlich unwirksam ist, da die darin enthaltene dynamische Verweisung (so auch BVerfG, Beschl. v. 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 14, BeckRS 2022, 1612) an das Paul-Ehrlich-Institut - im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut - hinsichtlich der Bestimmung, wann ein Impfnachweis im Sinne der SchAusnahmV vorliegt, die gesetzgeberische Ermächtigung der Bundesregierung zum Verordnungserlass aus § 28c Satz 1 IfSG überschreitet und damit gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip verstößt.
  • VG Berlin, 18.02.2022 - 14 L 15.22

    Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: 1x reicht

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22
    Das erkennende Gericht teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin, Beschl. v. 18.2.2022 - 14 L 15/22 -, juris, wonach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 8. Mai 2021 dem Paul-Ehrlich-Institut keinen eigenen Entscheidungsspielraum über die notwendige Anzahl von Einzelimpfungen eingeräumt, sondern dieses lediglich dazu ermächtigt habe, die aktuell von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe und die nach Maßgabe der erteilten Zulassung erforderliche Anzahl von Einzelimpfungen bzw. Möglichkeiten von Kreuzimpfungen zu veröffentlichen.
  • VG Neustadt, 24.02.2022 - 5 L 167/22
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung zahlreicher Verwaltungsgerichte an und verweist zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die genannten Entscheidungen (s. VG Hannover, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 15 B 615/22 - VG Magdeburg, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 1 B 26/22 MD - VG München, Beschluss vom 22. Februar 2022 - M 26b E 22.730 - VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 5 363/22 - VG Halle, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 1 B 41/22 HAL -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 2022 - VG 14 L 24/22 - VG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 14 E 414/22VG -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 11. Februar 2022 - AN 18 S 22.00234 -, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 04. Februar 2022 - 3 B 4/22 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris zu festgestellten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit in Folge dynamischer Verweisung auf eine Internetseite und VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 4 L 210/22.DA - zur Unwirksamkeit von § 2 Nr. 3 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022; offen gelassen von VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 2 L 143/22 -, VG Dresden, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 6 L 97/22).
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